Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge sowie für alle sonstigen erbrachten Leistungen und von Kecke Schnauzen im Rahmen des laufenden Vertrages.

Vertragspartner
Vertragspartner ist der Eigentümer (Inhaber) von Kecke Schnauzen und der Eigentümer/Halter des Hundes (im Folgenden Teilnehmer genannt). Hat ein Dritter für den Teilnehmer den Vertrag abgeschlossen, haftet dieser Kecke Schnauzen gegenüber zusammen mit dem Teilnehmer als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus dem Vertrag entstehen, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Die aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage jeden zustande kommenden Vertrag. Der Inhaber weist jeden Teilnehmer bei Abschluss des Vertrages ausdrücklich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hin.
Jeder Teilnehmer erkennt bei Abschluss des Vertrages  auf zumutbare Weise, die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmslos an.
Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald die Trainerin den Eingang der Anmeldung telefonisch, mündlich, per Whatapp oder per Mail bestätigt hat.

Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind folgende Angebote (im Nachfolgenden Training genannt) Trainings- und Erziehungsstunden (Dauer 90 min/60 Min/ 30 Min/) im Rahmen von Einzel- oder Gruppentrainings, Beratungsgespräche, Hausbesuche, Seminare und Workshops und sonstige Leistungen ggf. auch unter Beteiligung Dritter, angebotene Aktivitäten und Veranstaltungen und Ausflüge für den Hund und dessen Halter. Vertragspartner sind Kecke Schnauzen, im Nachfolgenden Trainerin genannt und der Teilnehmer (volljährige Hundehalter).
Vor Vertragsbeginn kann sich der Teilnehmer über die allgemeinen Abläufe des Trainings, die Inhalte, das Programmangebot und die Voraussetzungen der Teilnahme beraten lassen.
Es geht dem Training immer ein persönliches Beratungsgespräch/Erstgespräch (90 min) voraus, indem Fragen zum Ablauf und Inhalt geklärt werden können. Ein Erstgespräch verpflichtet nicht nur weiteren Buchung von Folgeterminen.
Der Abschluss des Vertrages garantiert keinen Erfolg. Der Erfolg der Trainings- und Erziehungskurses hängt stets maßgeblich von der Erziehungs- und Bindungsarbeit  des Teilnehmers ab.

Anmeldung/Vertragsabschluss
An den angebotenen Trainingsstunden kann nur teilgenommen werden, wenn ein persönliches Beratung/Erstgespräch mit der Trainerin stattgefunden hat und der Teilnehmer einen Selbstauskunftsbogen/Anmeldung (Fragebogen zum Erstgespräch) wahrheitsgemäß ausgefüllt hat.
Die Kontaktaufnahme für das verbindliche Erstgespräch kann per E-mail, Telefon Whatsapp oder über das Kontaktformular der Website erfolgen.
Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald die Trainerin den Eingang der Anmeldung telefonisch, mündlich, per Whats App oder per Mail bestätigt hat.
Absagen oder der Rücktritt vom Training müssen 10Werktage vor Beginn des Trainings oder Kurses erfolgen und sind kostenfrei. Andernfalls muss der Trainingsbeitrag in volle Höhe geleistet werden. 
Die Anmeldung ist für den Teilnehmer rechtsbindend und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Teilnehmerbeitrags. Mit der Anmeldung und der Abgabe des Fragebogens zum Erstgespräch werden von dem Teilnehmer die Teilnahmebedingungen Teilnahmevoraussetzungen und AGB`s, und Datenschutzbestimmungen ausnahmslos anerkannt.

Vertragsdauer
Die Vertragsdauer richtet sich nach der Vorgabe des Trainingsangebotes. 

 

Es ist möglich das Erstgespräch, eine Einzelstunde, die Teilnahme am Social Walk einzeln zu buchen. Die Teilnahme an einem fortlaufendem Kursangebot umfasst 6 Termine. Die weitere Teilnahme am fortlaufenden Kurs wird stets eine Woche vor Beendigung des Kurses vom Teilnehmer schriftlich per WhatsApp bestätigt oder verneint.


Besondere Regelungen zum Vertrag
Während der gesetzlichen Ferienzeiten des Landes Niedersachsen behält sich die Trainerin das Recht vor das Training  ggf. auszusetzen. Das Aussetzen des Trainings wird dem Teilnehmer  mindestens 4 Wochen im Voraus mitgeteilt.
Im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls der Trainerin, werden die Veranstaltungen, Trainings und Seminare  auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder der Teilnehmerbeitrag wird anteilig, zu den schon bereits geleisteten Leistungen zurückerstattet.

Teilnahmevoraussetzung
Der Teilnehmer muss vor Beginn der ersten Trainingsstunde einen Nachweis über die notwendigen Impfungen erbringen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt.
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass sein Tier behördlich angemeldet und haftpflichtversichert ist. Anmeldebescheinigung und Haftpflichtversicherungsunterlagen sowie der Impfpass hat der Teilnehmer beim Erstgespräch vorzuzeigen.

Teilnahmeausschluss
Chronische Erkrankungen und/oder akute ansteckende und nicht ansteckende Erkrankungen des Hundes sind der Trainerin mind. 24 Stunden vor dem Training und im Fragebogen zum Erstgespräch anzuzeigen.
Ansteckend erkrankte Hunde werden vom Unterricht unverzüglich ausgeschlossen.
Läufige Hündinnen können grundsätzlich am Training teilnehmen. Es bedarf jedoch einer vorherigen Absprache mit der Trainerin. Die Läufigkeit muss jedoch ebenfalls 24 Stunden vor Trainingsbeginn angezeigt werden. Läufige Hündinnen werden dann ggf. in Teilbereichen des Trainings (z.B. Freispiel) separiert. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die Hündin während des Trainings nicht markiert und hat ihr ggf. Läufigkeits-Höschen anzuziehen. Letztendlich obliegt es in der Entscheidung der Trainerin, ob die Hündin an der Unterrichtsstunde teilnehmen kann.
Ein Ausschluss vom Training ist ebenfalls möglich, wenn entsprechende Nachweise über die behördliche Anmeldung, Haftpflichtversicherung oder Impfschutz nicht erbracht wurden bzw. ist auch ohne Angaben von Gründen seitens des Trainers möglich. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen.
Zudem ist der Hundehalter verpflichtet der Trainerin wahrheitsgemäße Auskunft über bekannte Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität  oder Ängstlichkeit beim Erstgespräch anzuzeigen.
Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Teilnehmers führt ebenfalls zum Teilnahmeauschluss. Eine Rückzahlungspflicht der Kursgebühr seitens der Trainerin besteht in diesem Falle nicht.
Im Falle eines krankheitsbedingten Ausschlusses hat der Hundehalter die Möglichkeit das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt nach der Genesung nachzuholen vorausgesetzt es besteht zu dem Zeitpunkt ein entsprechendes Angebot.

Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung ist die jeweils aktuell gültige Teilnehmergebühr in voller Höhe zu leisten. Die Zahlung ist sofort und ohne Abzug vor Beginn des Trainings, des Beratungsgesprächs o.Ä. bar zu erfolgen.
Der Teilnehmerbeitrag ist im Voraus, jeweils am Kurs-, bzw. Monatsanfang zu zahlen. Wenn die Zahlungen mehr als 2x verspätet eingehen, behält sich der Trainer das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Teilnehmer vom Training mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Es besteht die Möglichkeit nach Begleichung der ausstehenden Teilnehmerbeträge das Training wieder aufzunehmen. Der Teilnehmer hat keine Berechtigung aufgrund streitiger Gewährleistungsansprüche den Teilnehmerbetrag zu reduzieren, zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.

Rücktritt/Kündigung des Vertrags durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann bis zu 10 Werktagen vor Kursbeginn/Seminarbeginn ohne Angaben von Gründen von der Anmeldung kostenlos zurücktreten. Bereits bezahlte Teilnehmerbeiträge werden zurück erstattet.
Bei nicht fristgerechter Kündigung werden die gesamten Teilnehmerbeiträge fällig.
Wenn der Teilnehmer den Kurs oder das Seminar ohne schriftliche Kündigung abbricht oder fern bleibt, entfällt eine Rückzahlung der bereits entrichteten Teilnehmerbeiträge.
Einzelstunden sind bis zu 24 Stunden vor dem festgelegten Termin telefonisch kündbar. Bei nicht rechtzeitiger Absage werden der gesamte Teilnehmerbeitrag  fällig.
Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl oder durch Ausfall der Trainerin oder aus Gründen höherer Gewalt kann ein Kurs/Seminar/Workshop zeitlich und/oder örtlich verlegt oder ganz abgesagt werden. Bereits entrichtete Teilnehmerbeiträge werden im Fall einer Absage bezahlte Teilnehmerbeiträge entsprechend der bereits durchgeführten Leistungen anteilig in voller Höhe erstattet. Darüber hinaus gehende Schadensansprüche gegenüber Kecke Schnauzen sind ausgeschlossen.

Haftungsbeschränkungen /Haftung des Teilnehmers
Der Teilnehmer versichert, dass der mitgeführte Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht (siehe Teilnahmevoraussetzung).
Eine Haftung des Inhabers Marion Stepanek (Kecke Schnauzen) bzw. der Trainerin für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Trainerin haftet nicht für Schäden an denen ihr zur Ausbildung oder Betreuung anvertrauten Tieren. So weit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die Haftung auf den einfachen Teilnahmepreis beschränkt.
Der Teilnehmer nimmt an Veranstaltungen, Trainings, Workshops Hundetreffs usw. zu jeder Zeit für seinen Hund auf eigene Gefahr und Risiko teil. Er und ist selbst verantwortlich und haftbar für sein Handeln und das seines Hundes auch an sonstigen Orten, an denen die Dienstleistungen der Trainerin erbracht werden. Dies gilt sowohl für Schäden, die auf dem Trainingstreffpunkt entstehen, als auch für solche, die außerhalb entstehen.
Der Teilnehmer übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt und sich an unterschiedlichen Orten für das Training befindet.
Es wird keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden, übernommen.
Soweit der Teilnehmer durch die Trainerin aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Teilnehmer allein die Verantwortung hierfür.
Der Teilnehmer übernimmt ferner die alleinige Haftung für weitere Personen, die er selbst zum Training mitbringt (Familienmitglieder, Kinder usw.). Für Unfälle, die durch unpassende Kleidung entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Mitwirkungspflicht
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet zu den vereinbarten Terminen zeitgerecht im besten Falle 10 Minuten vor Beginn am bekannt gegebenen Treffpunkt zu erscheinen. Der Teilnehmer sollte ein ruhiges Eintreffen am Trainingsort gewährleisten, um sich und seinen Hund auf die beginnende Arbeit einzustimmen und dem Hund vor dem Training die Gelegenheit geben zu können sich zu lösen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet immer Kotbeutel mitzuführen und die Hinterlassenschaften seines Hundes unaufgefordert einzusammeln und zu entsorgen.
Zu einer gute Vorbereitung für die Trainingsstunden gehört eine gute Vorbereitung des Teilnehmers auf das Training, um den größtmöglichen Erfolg zu erzielen.
Bei jedem Training ist eine Führ- und eine Schleppleine, ausreichend weiche Leckerlis (Fleischwurst, Käse o.ä.) und ein gern genommenes (für das Training reserviertes) Spielzeug und ggf. ein Klicker und eine Pfeife mitzubringen.
Auch das Mitführen eines alten Handtuches oder einer Unterlage (Hundedecke), Hundemantel, insbesondere bei schlechter /kalter Wetterlage ist zu empfehlen.
Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Teilnehmers gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
Beim Eintreffen am Trainingstreffpunkt hat der Teilnehmer zu gewährleisten, dass sein eigener Hund angeleint ist oder ggf. im Auto wartet.
Es ist seitens der Teilnehmer darauf zu achten, dass die Hunde nach einem Training die Möglichkeit erhalten im besten Falle zu Hause ruhen zu können, um das Gelernte zu verarbeiten.

Gruppengröße/ Gruppenunterricht
Es wird in der Regel in Kleingruppen trainiert. Die Anzahl der Teilnehmer wird in der Regel 4-6 betragen. Eine Gruppengröße von 6 Hunden ist nicht zu überschreiten, es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
Soweit nicht anders vereinbart findet das Training in Gruppen 1 x wöchentlich und 4 x im Monat statt.  Ausnahmen sind im Punkt Besonderheiten zum Vertrag geregelt. Sollte der Monat aus 5 Trainingstagen bestehen, so steht es der Trainerin frei, einen Tag zu wählen, an dem der Übungsbetrieb ruht.  An Feiertagen oder in den Niedersächsischen Ferienzeiten findet kein Training statt, diese werden jedoch als normale Tage abgerechnet.

Urheberrecht
Die Trainerin behält sich alle Rechte an den Trainingsinhalten inkl. etwaiger herausgegebener Unterlagen vor. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Trainerin darf kein Teil dieser Trainingsinhalte und/oder Unterlagen, in welcher Form auch immer, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich bekannt gegeben werden.

Teilnehmerdaten
Der Teilnehmer erklärt sich bereit, dass die erhobenen personen- und sachbezogenen Daten in die Kundendatei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Koordination und Organisation des Trainings und der erbrachten Leistungen genutzt und nicht an Dritte weitergegeben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO).
Der Teilnehmer stimmt der Erhebung und Speicherung der Daten zu. Dieser Zustimmung kann jederzeit widersprochen werden. Es besteht ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit sowie Einschränkung der Verarbeitung. Die Daten werden mindestens 5 Jahre gespeichert, nachdem das Vertragsverhältnis erloschen wird. Dies hat den Hintergrund, dass wir das Training ggf. fortsetzen können.
Kecke Schnauzen behält sich vor, während der Trainingsstunden oder Veranstaltungen Fotos oder Videos aufzunehmen. Diese Bild- und Tonaufnahmen dürfen von der Trainerin z.B. zu Werbe- oder Lehrzwecken verwendet werden.
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien auf der Homepage und anderen Medien einverstanden. Die urheberrechtlichen Nutzungs- und sonstigen Rechte des gesamten Materials liegen bei der Trainerin.
Der Teilnehmer kann der Verwendung des Materials jederzeit schriftlich widersprechen.
Den Teilnehmern ist es nicht gestattet Fotos, Videos und/oder Tonaufnahmen von der Trainerin, von anderen Teilnehmern und/oder deren Hunden zu machen.

Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine dieser Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.

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